Für viele ist die entscheidende Frage beim Ruhestand im Ausland einfach: Wo bleibt von der Rente am meisten übrig? Einige Länder werben aktiv um wohlhabende Ruheständler mit pauschalen Sondersteuersätzen auf ausländische Renten. Diese Seite ordnet die wichtigsten Regime, nennt die aktuellen Sätze und sagt klar, was für dich als Steuerpflichtigen in Deutschland, Österreich und der Schweiz wirklich zählt.
Ein Hinweis vorweg, der über Erfolg oder Enttäuschung entscheidet: Ein niedriger Satz im Zielland nützt nur, wenn das Doppelbesteuerungsabkommen dem Zielland überhaupt das Besteuerungsrecht an deiner Rente zuweist. Ob das der Fall ist, hängt vom Abkommen und von der Art deiner Rente ab (gesetzlich, betrieblich, privat, Beamtenpension) und ist für Deutschland, Österreich und die Schweiz jeweils getrennt zu prüfen. Die Details dazu stehen auf den verlinkten Länderseiten.
Wie wir vergleichen
Grundlage sind die aktuell gültigen Steuersätze und Sonderregime (Stand 2026), abgeglichen mit offiziellen Quellen und Steuerübersichten. Wir bewerten die Höhe des Satzes, die Dauer des Regimes, die Bedingungen (Wohnsitzpflicht, Vorbesitz, Antragsfristen) und die Verlässlichkeit. Wir bewerten ausdrücklich nicht die reine Werbung eines Landes, sondern das, was am Ende deiner Rente übrig bleibt.
Die Rangliste im Überblick
| Rang | Land | Regime für ausländische Renten | Dauer |
|---|---|---|---|
| 1 | Griechenland | 7% Pauschale auf ausländische Einkünfte inkl. Rente | 15 Jahre |
| 2 | Italien (Süden) | 7% Pauschale auf ausländische Einkünfte inkl. Rente | 10 Jahre |
| 3 | Zypern | 5% Pauschale auf ausländische Rente über 5.000 Euro (jährliche Wahl) | dauerhaft |
| 4 | Malta | 15% Pauschale auf nach Malta überwiesene Rente (Retirement Programme) | dauerhaft |
| 5 | Panama / Georgien | territorial: ausländische Rente lokal grundsätzlich steuerfrei | dauerhaft |
Die Länder im Einzelnen
1. Griechenland: 7% auf 15 Jahre
Griechenland bietet seit 2020 das für Ruheständler attraktivste Regime der EU: Wer seinen steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegt, zahlt eine Pauschale von 7% auf alle ausländischen Einkünfte, einschließlich der Rente, und das für volle 15 Jahre. Voraussetzung ist, dass du in fünf der letzten sechs Jahre nicht in Griechenland steuerlich ansässig warst und aus einem Land mit Amtshilfeabkommen zuziehst. Das gilt für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Mehr dazu auf der Länderseite Griechenland.
2. Italien: 7% im Süden, jetzt auch in größeren Orten
Italien lockt Ruheständler mit einer Pauschale von 7% auf ausländische Einkünfte inkl. Rente für 10 Jahre, wenn du deinen Wohnsitz in eine qualifizierte Gemeinde Süditaliens verlegst (Abruzzen, Molise, Kampanien, Apulien, Basilikata, Kalabrien, Sizilien, Sardinien) oder in bestimmte vom Erdbeben betroffene Orte Mittelitaliens. Wichtige Neuerung 2026: Die Einwohnergrenze der zugelassenen Orte wurde von 20.000 auf 30.000 angehoben (Gesetz Nr. 34/2026, gültig ab 7. April 2026), sodass jetzt auch größere, besser angebundene Städtchen mit Kliniken und Bahnhof infrage kommen. Du darfst in den fünf Jahren davor nicht in Italien ansässig gewesen sein. Details auf der Länderseite Italien.
3. Zypern: 5% mit jährlicher Wahl
Zypern erlaubt Steueransässigen, ausländische Renteneinkünfte jedes Jahr wahlweise mit einer Pauschale von 5% auf den Betrag über 5.000 Euro zu versteuern (der Freibetrag wurde 2026 von 3.420 auf 5.000 Euro angehoben) oder nach dem normalen Tarif (mit einem Nullband bis 22.000 Euro). Du wählst jährlich, was günstiger ist. Dazu kommen für Nicht-Domizilierte 0% auf ausländische Dividenden und keine Erbschaftsteuer. Wichtig für den deutschen Fall: Bei der gesetzlichen Rente behält je nach Abkommen häufig der Kassenstaat das Besteuerungsrecht, sodass die zyprische 5%-Wahl vor allem für Betriebs- und Privatrenten greift. Was in deinem Fall gilt, klärt die Länderseite Zypern.
4. Malta: 15% auf überwiesene Rente
Malta besteuert nach dem Remittance-Prinzip: Nur nach Malta überwiesene Einkünfte werden besteuert. Unter dem Malta Retirement Programme zahlst du eine Pauschale von 15% auf die nach Malta überwiesene Rente, bei einer Mindeststeuer von 7.500 Euro plus 500 Euro je unterhaltsberechtigter Person. Das lohnt vor allem für höhere Renten, die du nicht vollständig auf die Insel holst. Mehr auf der Länderseite Malta.
5. Panama und Georgien: territoriale Besteuerung
Panama und Georgien besteuern grundsätzlich nur im Inland erwirtschaftetes Einkommen. Eine deutsche, österreichische oder schweizerische Rente ist dort lokal in aller Regel steuerfrei. Das klingt ideal, hat aber einen wichtigen Haken für Deutsche: Beim Wegzug in ein niedrig besteuerndes Land kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG greifen, die Deutschland für bis zu zehn Jahre ein Besteuerungsrecht sichern kann. Auch für Österreich und die Schweiz sind die Wegzugsfolgen gesondert zu prüfen. Die Details stehen auf den Länderseiten Panama und Georgien.
Wichtige Einschränkungen
Portugal gehört nicht mehr auf diese Liste. Das berühmte NHR-Regime, das ausländische Renten mit 0% oder 10% besteuerte, ist für Neuzuzügler geschlossen (die Übergangsfrist endete am 31. März 2025). Das Nachfolgeregime IFICI schließt Renten ausdrücklich aus; neue Ruheständler zahlen in Portugal den normalen Tarif von bis zu 48%. Wer heute nach Portugal zieht, tut das aus Lebensqualität, nicht aus Steuergründen.
Spanien ist kein Niedrigsteuerland für Renten. Es gibt kein Sonderregime für Rentner (die Beckham-Regelung gilt nicht für Renten), und die Rente wird nach dem progressiven Tarif (19% bis 47%) besteuert. Bei der gesetzlichen Rente behält Deutschland zudem ein Quellensteuerrecht. Wer nach Spanien zieht, wählt es für Klima und Leben, nicht für die Steuer. Mehr auf der Länderseite Spanien.
Häufige Fragen (FAQ)
Welches Land besteuert die Rente am niedrigsten? Unter den beliebten EU-Zielen bietet Griechenland mit 7% Pauschale auf 15 Jahre das attraktivste Paket, gefolgt von Italien (7% im Süden, 10 Jahre) und Zypern (5% auf Beträge über 5.000 Euro). Ob der niedrige Satz für dich gilt, hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen und der Rentenart ab.
Gilt der niedrige Satz automatisch für meine deutsche Rente? Nein. Zuerst muss das Doppelbesteuerungsabkommen dem Zielland das Besteuerungsrecht zuweisen. Bei der gesetzlichen Rente behält je nach Land häufig der Kassenstaat (Deutschland) dieses Recht, sodass Sonderregime vor allem für Betriebs- und Privatrenten wirken.
Ist Portugal noch ein Steuerparadies für Rentner? Nein. Das NHR-Regime ist für Neuzuzügler geschlossen, und das Nachfolgeregime IFICI schließt Renten aus. Neue Ruheständler zahlen in Portugal den normalen progressiven Tarif.
Was ist die Falle bei territorialen Ländern wie Panama? Die lokale Steuerfreiheit nützt wenig, wenn beim Wegzug aus Deutschland die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG greift. Solche Wegzugsfolgen musst du vorab getrennt für Deutschland, Österreich und die Schweiz prüfen lassen.
Fazit
Die niedrigsten Rentensteuern findest du derzeit in Griechenland, Italien, Zypern und Malta, ergänzt um territoriale Ziele wie Panama und Georgien. Entscheidend ist aber nicht der Werbesatz, sondern das Zusammenspiel aus Doppelbesteuerungsabkommen, Rentenart und Wegzugsbesteuerung, und das ist für Deutschland, Österreich und die Schweiz jeweils unterschiedlich. Genau hier lohnt sich eine saubere Beratung, bevor du dich festlegst.
Du willst wissen, was von deiner Rente nach dem Umzug wirklich übrig bleibt? In einem persönlichen Gespräch prüfen wir dein Zielland, dein Abkommen und deine Rentenart und rechnen es dir konkret durch. Beratungsgespräch vereinbaren
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