Regionen
Wo beginnt dein Leben in Italien?
Toskana, Gardasee oder Südtirol — drei Regionen, drei ganz unterschiedliche Leben.
Italien ist für viele der Inbegriff des guten Lebens im Alter: mediterranes Klima, große Küche, warme Menschen und volle Freizügigkeit für Bürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Steuerlich ist das Land seit 2019 zusätzlich interessant, weil es ein 7-Prozent-Pauschalregime für Rentner gibt, das mit dem griechischen Modell konkurriert. Dieser Leitfaden deckt alle Fragen ab, die im Ruhestand wirklich zählen: von der Steuer über den Immobilienkauf, die Pflege, das Erbrecht und die Erbschaftsteuer bis zur Einbürgerung, jeweils getrennt für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Und er benennt ehrlich die Doppelbesteuerungsfalle, die Italien von Griechenland unterscheidet und die viele Ratgeber verschweigen.
Für wen passt Italien?
Italien passt besonders gut zu dir, wenn ein spürbarer Teil deines Ruhestandseinkommens aus privater oder betrieblicher Altersvorsorge, aus Kapitalerträgen, aus Auslandsmieten oder aus einer Schweizer Rente stammt. Auf all das kann das 7-Prozent-Regime greifen, und bei einem großen Depot ist das italienische Regime sogar attraktiver als das griechische, weil die reguläre italienische Kapitalertragsteuer mit 26 Prozent hoch ist (dazu unten mehr).
Kritisch und individuell prüfen solltest du den Umzug in drei Fällen. Erstens, wenn dein Einkommen fast ausschließlich aus der deutschen gesetzlichen Rente besteht, denn diese bleibt bei deutscher Staatsangehörigkeit nach dem Abkommen in Deutschland steuerpflichtig und profitiert nicht von den 7 Prozent. Zweitens, wenn du eine Beamtenpension beziehst, die im Heimatland bleibt. Drittens, wenn du als Österreicher oder Österreicherin eine gesetzliche ASVG-Pension hast, deren abkommensrechtliche Behandlung im Verhältnis zu Italien gesondert zu klären ist. Alle Fälle erklären wir unten.
Lebenshaltungskosten
Italien ist kein einheitliches Preisland. Der Süden (Mezzogiorno) ist deutlich günstiger als der wohlhabende Norden. Für eine Einzelperson sind im Süden je nach Ort etwa 900 bis 1.400 Euro im Monat realistisch, inklusive Miete; in Rom, Mailand oder an den Seen liegst du klar darüber. Damit ist Süditalien für Zuzügler spürbar günstiger: gegenüber Deutschland und Österreich rund 20 bis 35 Prozent, gegenüber der Schweiz um mehr als die Hälfte. Der Norden dagegen erreicht in Städten wie Mailand nahezu deutsches oder teils schweizerisches Niveau.
Mietpreise (Einzimmerwohnung): Mailand zentral 1.100 bis 1.800 Euro, mittlere Städte 600 bis 900 Euro, kleinere Orte in Kalabrien, Apulien oder Sizilien 350 bis 600 Euro. Nebenkosten 120 bis 220 Euro, Lebensmittel 250 bis 400 Euro. Der Mehrwertsteuer-Regelsatz (IVA) beträgt 22 Prozent, mit ermäßigten Sätzen (10, 5 und 4 Prozent) auf viele Lebensmittel. Für Zweitimmobilien fallen die kommunale IMU und die Müllabgabe TARI an, die Erstwohnung ist von der IMU (außer bei Luxusklasse) befreit.
Die ersten Behördengänge: Codice Fiscale und iscrizione anagrafica
Das unterschätzen fast alle: In Italien läuft ohne Steuernummer (Codice Fiscale) praktisch nichts. Ohne Codice Fiscale bekommst du kein Bankkonto, oft keinen Handyvertrag, keinen Mietvertrag, keine Versorgeranmeldung, kein Auto und keine Immobilie. Die Steuernummer ist der Generalschlüssel für den Alltag, sie ist kostenlos und wird von der Agenzia delle Entrate (dem Finanzamt) oder über ein italienisches Konsulat ausgestellt. Wichtig: Der Codice Fiscale allein macht dich noch nicht steuerpflichtig. Er ist nur die Kennnummer.
Der zweite Schritt ist die Wohnsitzmeldung (iscrizione anagrafica) bei der Gemeinde (Comune). Erst mit dieser Meldung in der Anagrafe wirst du in der Regel steuerlich ansässig, und erst dann öffnet sich der Zugang zum staatlichen Gesundheitssystem. Beide Schritte gehören an den Anfang, noch vor der Wohnungssuche im Detail und vor der Kontoeröffnung. Wer das 7-Prozent-Regime anstrebt, muss den Wohnsitz zudem gezielt in eine qualifizierende Gemeinde legen (dazu sofort mehr).
Steuern: Was Steuerpflicht auslöst und das 7-Prozent-Modell
Bevor es um Sätze geht, die Grundfrage: Wann wirst du überhaupt in Italien steuerpflichtig? Steuerlich ansässig wirst du, wenn du dich mehr als 183 Tage im Jahr in Italien aufhältst, in der Anagrafe gemeldet bist oder deinen Wohnsitz beziehungsweise Lebensmittelpunkt (domicilio, centro degli interessi vitali) dort hast. Ab diesem Punkt greift die italienische Besteuerung deines Welteinkommens, moduliert durch das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen. Die Details zu Ansässigkeit und Wegzug findest du im Steueratlas Italien.
Das 7-Prozent-Regime für ausländische Rentner
Wer seinen steuerlichen Wohnsitz nach Süditalien verlegt und in das Regime aufgenommen wird, versteuert alle ausländischen Einkünfte mit einem festen Satz von 7 Prozent, und zwar 10 Jahre lang (Artikel 24-ter des italienischen Einkommensteuergesetzes TUIR). Das gilt nicht nur für die Rente, sondern für sämtliche Auslandseinkünfte: private und betriebliche Renten, Dividenden, Zinsen, Kursgewinne und Auslandsmieten. Zusätzlich entfallen die Vermögensabgaben IVIE und IVAFE auf Auslandsvermögen sowie die Meldepflicht (Formular RW). Wichtig: Es ist ein Wahlrecht, der Einstieg ist freiwillig, der Ausstieg jederzeit möglich, und die Frist ist auf 10 Jahre begrenzt und nicht verlängerbar.
Die Bedingungen sind streng an den Ort geknüpft:
- Du darfst in den letzten fünf Jahren nicht in Italien steuerlich ansässig gewesen sein.
- Du musst eine ausländische Rente oder Pension beziehen. Ein reiner Investor ohne Rente qualifiziert sich nicht.
- Du musst deinen Wohnsitz in eine Gemeinde mit weniger als 30.000 Einwohnern in einer der acht süditalienischen Regionen legen: Abruzzen, Molise, Kampanien, Apulien, Basilikata, Kalabrien, Sizilien oder Sardinien (dazu kommen bestimmte erdbebengeschädigte Gemeinden in Latium, den Marken und Umbrien).
- Die Einwohnergrenze wurde zum 7. April 2026 von 20.000 auf 30.000 angehoben (Gesetz Nr. 34/2026), wodurch 74 zusätzliche, oft besser angebundene Städtchen in Frage kommen. Maßgeblich ist die Einwohnerzahl zum Stichtag, ein späteres Wachstum schadet nicht.
- Zahlung des Pauschalbetrags bis spätestens 30. Juni des Folgejahres, Ausübung im Rahmen der Steuererklärung.
Achtung, eine wichtige Grenze: Das 7-Prozent-Regime betrifft nur die Einkommensteuer. Von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit es dich nicht, und es gewährt keine Anrechnung ausländischer Steuern (Ersatzsteuer). Großstädte wie Rom, Mailand, Florenz oder Neapel sind ausgeschlossen.
Wer welche Rente wo versteuert: der entscheidende Unterschied zu Griechenland
Hier liegt der Kern, den viele Ratgeber falsch darstellen. Anders als in Griechenland fällt die deutsche gesetzliche Rente nicht automatisch unter die 7 Prozent.
Deutschland (DBA vom 18. Oktober 1989): Private und betriebliche Ruhegehälter werden nach Artikel 18 im Wohnsitzstaat Italien besteuert, können also ins 7-Prozent-Regime fallen. Die deutsche gesetzliche Rente (Deutsche Rentenversicherung) dagegen wird bei deutscher Staatsangehörigkeit nach Artikel 19 Absatz 4 dem Kassenstaat Deutschland zugewiesen und bleibt dort steuerpflichtig. Der Bundesfinanzhof hat das mit Urteil vom 17. August 2022 (I R 17/19) ausdrücklich bestätigt. Für einen deutschen Rentner, dessen Einkommen im Wesentlichen aus der DRV-Rente besteht, bringt das 7-Prozent-Regime daher keinen Vorteil bei dieser Rente. Beamtenpensionen bleiben ohnehin in Deutschland.
Österreich: Nach dem Abkommen mit Italien werden private und betriebliche Pensionen (Artikel 18) im Wohnsitzstaat Italien besteuert und können ins Regime fallen. Für die gesetzliche ASVG-Pension ist die abkommensrechtliche Zuordnung (Artikel 18 gegenüber Artikel 19) gesondert und im Einzelfall zu prüfen; das Abkommen mit Italien enthält nicht dieselbe ausdrückliche Sozialversicherungsklausel wie das Abkommen zwischen Österreich und Deutschland, und die österreichische Rechtsprechung hat die Abgrenzung bei vergleichbaren Sozialversicherungsrenten bereits mehrfach behandelt. Verlasse dich hier nicht auf Faustregeln, sondern kläre deinen konkreten Pensionsbaustein anhand des amtlichen Abkommenstextes.
Schweiz: Hier ist Italien für dich als Schweizer besonders interessant. Die AHV (1. Säule) und die 2. Säule (BVG, Renten wie Kapital) werden bei Wohnsitz in Italien mit einer Ersatzsteuer von nur 5 Prozent belegt, einer italienischen Sonderregelung, die noch unter den 7 Prozent liegt. Bezüge aus dem öffentlichen Dienst bleiben nach Artikel 19 des Abkommens Schweiz-Italien in der Schweiz. Prüfe daher genau, ob für dich die 5-Prozent-Behandlung von AHV und BVG oder das 7-Prozent-Regime insgesamt günstiger ist.
Die entscheidenden DBA-Artikel im Wortlaut (aufklappen)
Amtliche Abkommenstexte
Rentenartikel für Italien: Deutschland, Österreich und Schweiz
Die folgenden Zitate sind dem deutschen Wortlaut der verlinkten amtlichen Fundstellen entnommen. Wo kein umfassendes DBA besteht, derselbe Staat auf beiden Seiten betroffen ist oder ein amtlicher Text nicht belastbar auslesbar war, steht ausdrücklich nur der amtliche Link mit einem Zugriffshinweis.
Deutschland
DBA vorhandenArtikel 18 — Ruhegehälter
Vorbehaltlich des Artikels 19 Absätze 2, 3 und 4 können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.
Artikel 19 Absatz 2 — Ruhegehälter aus öffentlichem Dienst
(2) a) Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften unmittelbar oder aus einem von dem Staat, dem Land oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für die dem Staat, dem Land oder der Gebietskörperschaft geleisteten Dienste gezahlt werden, können nur in diesem Staat besteuert werden.
b) Diese Ruhegehälter können jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn der Empfänger in diesem Staat ansässig und Staatsangehöriger dieses Staates ist, ohne Staatsangehöriger des Staates zu sein, aus dem die Ruhegehälter stammen.
Artikel 19 Absatz 3 — Gewerbliche Tätigkeit der öffentlichen Hand
(3) Auf Vergütungen und Ruhegehälter für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit eines Vertragsstaats, eines seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften erbracht werden, sind die Artikel 15, 16 und 18 anzuwenden.
Artikel 19 Absatz 4 — Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung
(4) Ruhegehälter und alle anderen wiederkehrenden oder einmaligen Bezüge, die auf Grund der Sozialversicherungsgesetzgebung eines Vertragsstaats von diesem Staat, einem seiner Länder, einer ihrer Gebietskörperschaften oder einer ihrer juristischen Personen des öffentlichen Rechts gezahlt werden, können nur in diesem Staat besteuert werden, wenn der Empfänger Staatsangehöriger dieses Staates ist, ohne Staatsangehöriger des anderen Vertragsstaats zu sein.
Protokoll Ziffer 14 Buchstabe e zu Artikel 19
e) Bei Ruhegehältern und allen anderen wiederkehrenden oder einmaligen Bezügen, die auf Grund der Sozialversicherungsgesetzgebung eines Vertragsstaats an Personen gezahlt werden, die im anderen Vertragsstaat ansässig sind und dessen Staatsangehörigkeit besitzen,
i) wird die italienische Steuer nur auf den Betrag erhoben, der nach deutschem Recht zu besteuern wäre, wenn der Empfänger in der Bundesrepublik Deutschland ansässig wäre;
ii) darf die nach deutschem Recht ermittelte Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer den Betrag nicht übersteigen, der der italienischen Steuer unterliegen würde.
Die zuständigen Behörden regeln in gegenseitigem Einvernehmen, wie diese Begrenzungsbestimmung durchzuführen ist.
Österreich
DBA vorhandenArtikel 18 — Ruhegehälter
Vorbehaltlich des Artikels 19 Absatz 3 dürfen Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.
Artikel 19 Absatz 3 — Ruhegehälter aus öffentlichem Dienst
a) Ruhegehälter, die von einem Vertragstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften unmittelbar oder aus einem von diesem Staat oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für die diesem Staat oder der Gebietskörperschaft erbrachten Dienste gezahlt werden, dürfen nur in diesem Staat besteuert werden.
Artikel 23 Absatz 3 — Vermeidung der Doppelbesteuerung in Österreich
a) Bezieht eine in Österreich ansässige Person Einkünfte, die nach diesem Abkommen in Italien besteuert werden dürfen, so rechnet Österreich auf die vom Einkommen dieser Person zu erhebende Steuer den Betrag an, der der in Italien gezahlten Steuer vom Einkommen entspricht. Der anzurechnende Betrag darf jedoch den Teil der vor der Anrechnung ermittelten Steuer vom Einkommen nicht übersteigen, der auf die Einkünfte, die in Italien besteuert werden dürfen, entfällt.
b) Hat eine in Österreich ansässige Person Vermögen, welches nach diesem Abkommen in Italien besteuert werden darf, so nimmt Österreich dieses Vermögen von der Besteuerung aus; Österreich darf aber bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Vermögen dieser Person den Steuersatz anwenden, der anzuwenden wäre, wenn das betreffende Vermögen nicht von der Besteuerung ausgenommen wäre.
Schweiz
DBA vorhandenArtikel 18 — Ruhegehälter
Vorbehaltlich des Artikels 19 können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.
Artikel 19 — Ruhegehälter aus öffentlichem Dienst
1. Vergütungen, einschliesslich der Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat, einer seiner politischen oder administrativen Unterabteilungen oder lokalen Körperschaften oder von einer juristischen Person oder einer selbständigen Anstalt des öffentlichen Rechts dieses Staates unmittelbar oder aus einem Sondervermögen an eine natürliche Person, welche die Staatsangehörigkeit dieses Staates besitzt, für gegenwärtig oder früher erbrachte Dienste gezahlt werden, können nur in dem Vertragsstaat besteuert werden, aus dem diese Vergütungen stammen.
2. Im Sinne dieses Artikels bedeutet der Ausdruck «juristische Person oder selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts»:
a. in Italien: (1) die «Ferrovie dello Stato» (FF.SS.); (2) die «Amministrazione delle poste e delle telecomunicazioni» (PP.TT.); (3) das «Ente nazionale italiano per il turismo» (ENIT); (4) das «Istituto nazionale per il Commercio estero» (ICE);
b. in der Schweiz: (1) die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB); (2) die Post-, Telefon- und Telegrafenbetriebe (PTT); (3) die Schweizerische Verkehrszentrale (SVZ).
Andere Anstalten und juristische Personen des öffentlichen Rechts können durch Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der beiden Vertragsstaaten in diese Liste aufgenommen werden.
Artikel 24 Absatz 3 — Vermeidung der Doppelbesteuerung in der Schweiz
Bezieht eine in der Schweiz ansässige Person Einkünfte oder hat sie Vermögen und können diese Einkünfte oder dieses Vermögen nach diesem Abkommen in Italien besteuert werden, so nimmt die Schweiz diese Einkünfte oder dieses Vermögen vorbehaltlich des Absatzes 4 von der Besteuerung aus; sie kann aber bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen oder das übrige Vermögen dieser ansässigen Person den Steuersatz anwenden, der dem Gesamteinkommen oder dem Gesamtvermögen entspricht, ohne die Befreiung zu berücksichtigen.
Redaktioneller Hinweis: Die Artikel zeigen die abkommensrechtliche Zuweisung. Ob und in welcher Höhe tatsächlich Steuer entsteht, hängt zusätzlich von innerstaatlichem Recht, Rentenart und persönlichem Sachverhalt ab.
Kapitalerträge: Warum das Regime hier anders wirkt als in Griechenland
Das italienische 7-Prozent-Regime erfasst sämtliche Auslandseinkünfte, also auch Dividenden und Kursgewinne. Und anders als in Griechenland ist die reguläre italienische Besteuerung für Anleger teuer: Auf Kapitalerträge (Dividenden, Kursgewinne, Zinsen) gilt eine Pauschale von 26 Prozent, auf Staatsanleihen 12,5 Prozent, auf Krypto seit 2026 sogar 33 Prozent.
Daraus folgt eine klare Logik: In Italien ist das 7-Prozent-Regime auch für Anleger attraktiv, weil 7 Prozent deutlich unter den regulären 26 Prozent liegen. Das ist das Gegenteil der griechischen Lage, wo die reguläre Besteuerung für Anleger sogar günstiger sein kann. Der eigentliche Haken in Italien ist nicht das Depot, sondern die Zugangsvoraussetzung (du brauchst eine ausländische Rente) und die Ortsbindung (Südgemeinde unter 30.000 Einwohnern). Eine tiefere Einordnung findest du im Steueratlas Italien, für Krypto auf KryptoSteuern.info.
Immobilie kaufen und seniorengerechtes Wohnen
Können Ausländer in Italien kaufen? Ja. Als EU-Bürger (Deutschland, Österreich) und als Schweizer kaufst du Immobilien frei und ohne Sondergenehmigung. Der Ablauf: Codice Fiscale, Vorvertrag (compromesso), notarieller Kaufvertrag (rogito) und Eintragung. Rechne mit Kaufnebenkosten von rund 9 bis 15 Prozent, je nachdem, ob du vom Bauträger (dann IVA) oder privat kaufst und ob es sich um eine Erst- oder Zweitwohnung handelt (Registersteuer imposta di registro, Notar, Makler, Kataster- und Hypothekargebühren). Als Erstwohnsitz sind die Erwerbsteuern spürbar niedriger als bei einer Zweitwohnung.
Barrierefreies und seniorengerechtes Wohnen ist möglich, aber nicht der Standard. Der historische Baubestand in Altstädten und Bergdörfern ist oft nicht barrierefrei: enge Treppenhäuser ohne Aufzug, hohe Schwellen. Neubauten und moderne Anlagen bieten dagegen zunehmend Aufzüge und ebenerdige Zugänge. Wenn du altersgerecht wohnen willst, wähle gezielt Neubau, Erdgeschoss oder barrierefreie Objekte in der Nähe eines Krankenhauses und plane Umbauten (Rampe, bodengleiche Dusche) von Anfang an ein. In Kleinstädten mit Klinik ist das leichter als in abgelegenen Dörfern, und genau solche Städtchen sind es, die das 7-Prozent-Regime seit 2026 zusätzlich erschließt.
Hilfe im Haushalt und Pflege
Haushaltshilfe ist in Italien gut verfügbar und im Vergleich zum deutschsprachigen Raum günstiger. Für die Betreuung älterer Menschen gibt es die etablierte Figur der badante, einer meist im Haushalt lebenden Betreuungskraft; die Kosten liegen grob in der Größenordnung von 900 bis 1.500 Euro im Monat, je nach Region und Umfang. Das Angebot ist in Städten breit, auf abgelegenen Inseln dünner.
Bei Pflegebedarf ist Italien traditionell familienzentriert, mit weniger institutioneller Pflege als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Private Pflegeheime (case di riposo, RSA) existieren, die Qualität variiert stark nach Region, die Kosten liegen aber klar unter dem Niveau im gesamten deutschsprachigen Raum, gegenüber der Schweiz besonders deutlich. Häusliche Pflege über eine badante erleichtert den Verbleib in den eigenen vier Wänden.
Sozialrechtlich entscheidend ist die Portabilität deiner Pflegeleistungen:
- Deutsches Pflegegeld ist exportierbar. Bei dauerhaftem Wohnsitz in Italien (EU) zahlt deine deutsche Pflegekasse das Pflegegeld weiter (je nach Pflegegrad rund 350 bis 990 Euro im Monat), sofern du in der deutschen Pflegeversicherung bleibst und mindestens Pflegegrad 2 hast.
- Pflegesachleistungen sind nicht exportierbar. Dafür kannst du Leistungen des italienischen Systems in Anspruch nehmen. Eine Doppelleistung ist ausgeschlossen.
- Ein klarer Vorteil des EU-Standorts: Bei einem Umzug in ein Nicht-EU-Land würden diese Ansprüche ruhen. In Italien bleiben sie erhalten.
Für österreichische (Pflegegeld) und Schweizer (Hilflosenentschädigung) Leistungen gelten eigene Exportregeln, die individuell zu klären sind.
Erbrecht und Erbschaftsteuer: Der oft unterschätzte Hebel
Dieser Punkt entscheidet für deine Familie über sehr viel Geld, und er wird beim Auswandern regelmäßig übersehen.
Welches Erbrecht gilt? Nach der EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung 650/2012) richtet sich das anwendbare Erbrecht nach deinem gewöhnlichen Aufenthalt zum Todeszeitpunkt. Wer dauerhaft in Italien lebt, unterliegt also grundsätzlich italienischem Erbrecht, einschließlich des italienischen Pflichtteilsrechts (legittima), das Ehegatten und Kindern zwingende Erbquoten sichert. Du kannst in einem Testament aber das Recht deiner Staatsangehörigkeit wählen (Rechtswahl), also deutsches, österreichisches oder schweizerisches Recht. Deshalb solltest du ein Testament mit ausdrücklicher Rechtswahl erstellen oder anpassen. Ohne Rechtswahl greift automatisch italienisches Erbrecht.
Gibt es eine Erbschaftsteuer? Ja, aber für nahe Angehörige ist sie sehr niedrig. Für Ehegatte und Kinder (direkte Linie) gilt ein Freibetrag von 1 Million Euro pro Begünstigtem, darüber nur 4 Prozent. Geschwister haben 100.000 Euro Freibetrag und zahlen 6 Prozent, sonstige Verwandte bis zum vierten Grad 6 Prozent ohne Freibetrag, alle Übrigen 8 Prozent. Für behinderte Erben steigt der Freibetrag auf 1,5 Millionen Euro. Bei italienischen Immobilien kommen die Kataster- und Hypothekargebühren hinzu. Seit dem 1. Januar 2026 gilt zudem die Reform durch das Decreto 139/2024 (Selbstveranlagung durch die Erben, Wegfall der alten coacervo-Zusammenrechnung). Die italienische Erbschaftsteuer erfasst das weltweite Vermögen, wenn der Erblasser in Italien ansässig war, und das in Italien belegene Vermögen in jedem Fall. Eine allgemeine Vermögensteuer gibt es nicht.
Und jetzt der entscheidende Vergleich mit deinem Heimatland:
- Deutschland erhebt eine oft deutlich höhere Erbschaftsteuer (für Kinder 7 bis 30 Prozent über einem Freibetrag von 400.000 Euro, für entfernte Erben bis 50 Prozent). Der Umzug nach Italien kann die Last für deine Erben also spürbar senken, gerade bei größeren Vermögen. Aber: Als deutscher Staatsangehöriger bleibst du nach dem Wegzug noch fünf Jahre in Deutschland unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig, und deutsches Immobilien- und Inlandsvermögen bleibt dauerhaft steuerverstrickt. Der volle Vorteil greift daher erst nach fünf Jahren und für Vermögen außerhalb Deutschlands.
- Österreich kennt keine Erbschaftsteuer (2008 abgeschafft). Für dich als Österreicher kann der Umzug nach Italien deshalb sogar eine neue Erbschaftsteuer auf das weltweite Vermögen auslösen. Die Sätze für nahe Angehörige sind mit 4 Prozent und einer Million Euro Freibetrag zwar sehr niedrig, aber mehr als die null zu Hause. Hier ist Planung geboten.
- Schweiz: Die Erbschaftsteuer ist kantonal; in den meisten Kantonen sind Ehegatte und Kinder steuerbefreit. Auch für dich als Schweizer kann Italien daher eine (niedrige) Steuer einführen, wo zu Hause keine anfiel. Prüfe deinen Kanton.
Merksatz: Rechne die Erbschaftsteuer immer im Vergleich zu deinem Heimatland. Für Deutsche ist Italien meist günstiger (mit Fünf-Jahres-Vorbehalt), für Österreicher und viele Schweizer kann es eine neue, wenn auch niedrige Last bedeuten. Zur Nachlassplanung und zum Vermögensschutz siehe AssetProtection Plus.
Krankenversicherung: Der oft teuerste Hebel
Bei der Krankenversicherung entscheiden sich mehrere Tausend Euro im Jahr. Es gibt drei Ausgangslagen:
1. Gesetzlich pflichtversicherte Rentner: Deine Kasse stellt das Formular S1 aus. Damit meldest du dich bei der örtlichen Gesundheitsbehörde (ASL) an, erhältst die tessera sanitaria und Zugang zum staatlichen Gesundheitsdienst (Servizio Sanitario Nazionale, SSN). Die Kosten trägt das Heimatsystem. Das ist der einfachste und meist günstigste Weg.
2. Hohe Beiträge im Heimatland: Wer in Deutschland freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt Beiträge auf alle Einkunftsarten (Rente, Miete, Kapital), bis zu rund 1.261 Euro im Monat (2026). Auch in Österreich und der Schweiz können die Beiträge im Alter erheblich sein. Wer über eine gesetzliche Rente mit S1-Anspruch verfügt, sollte diesen Weg gegenüber der freiwilligen Weiterversicherung durchrechnen.
3. Privat Versicherte (PKV): Für dich greift kein S1. Viele PKV-Tarife decken das Ausland nur eingeschränkt ab. Optionen sind eine internationale Krankenversicherung, das Ruhen über eine Anwartschaft, oder die freiwillige Einschreibung in den SSN gegen einen einkommensabhängigen Jahresbeitrag (iscrizione volontaria).
In Norditalien und den Ballungsräumen ist die öffentliche Versorgung stark, im tiefen Süden und auf Inseln unterschiedlich, weshalb sich eine private Zusatzabsicherung oft lohnt.
Banking: zuerst lokal, dann außerhalb der EU
Beim Banking brauchst du beides, und zwar in dieser Reihenfolge.
Zuerst: dein lokales Konto in Italien
Für den Alltag führt an einem italienischen Konto kein Weg vorbei. Darauf läuft die Rente, davon zahlst du Miete, Strom, Wasser und Telefon. Zur Eröffnung brauchst du in der Regel Codice Fiscale, einen gültigen Ausweis und einen Adressnachweis. Ohne die Steuernummer wird die Bank das Konto nicht eröffnen, weshalb der Behördengang immer zuerst kommt.
Dann: Konten außerhalb der EU für dein Erspartes
Dein Alltagskonto ist das eine, dein Erspartes gehört aber nicht vollständig in die Eurozone. Ein Teil sollte auf Konten außerhalb der EU liegen, etwa in der Schweiz oder in Singapur, zwei der stabilsten Bankenplätze der Welt. Das dient der Diversifikation über Rechtsordnungen und Währungen und schützt vor EU-spezifischen Risiken wie Kapitalverkehrskontrollen oder Bail-in-Regeln. Das geschieht vollständig transparent, denn der automatische Informationsaustausch (CRS) gilt weiter. Anleitung auf FreedomBanking Plus.
Physisches Gold und Edelmetalle
Gold gehört in jedes Ruhestandsvermögen als Absicherung gegen Inflation und als Wert außerhalb des Bankensystems. Entscheidend ist die physische Lagerung außerhalb des Bankensystems, idealerweise in einem Hochsicherheitslager in der Schweiz oder in Singapur, auf deinen Namen. Italien erhebt keine allgemeine Vermögensteuer; auf Auslandsvermögen greifen zwar grundsätzlich die Abgaben IVIE und IVAFE, im 7-Prozent-Regime sind sie jedoch ausgesetzt. Struktur und Ankauf auf AssetProtection Plus.
Aufenthalt und der Weg zur Staatsbürgerschaft
Als Bürger Deutschlands oder Österreichs brauchst du kein Visum. Nach längerem Aufenthalt meldest du dich in der Anagrafe an und erhältst als EU-Bürger eine Anmeldebescheinigung (attestato di iscrizione anagrafica). Als Schweizer Bürger genießt du über das Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU ein vergleichbares Recht, in der Regel gegen Nachweis ausreichender Mittel und einer Krankenversicherung.
Einbürgerung. Als EU-Bürger (Deutschland, Österreich) gilt eine verkürzte Frist von vier Jahren durchgehender legaler Ansässigkeit, für alle anderen sind es zehn Jahre (Gesetz 91/1992). Verlangt werden Italienisch auf Niveau B1, ein sauberes Führungszeugnis und ein gesichertes Einkommen (Richtwert rund 8.263 Euro im Jahr, höher bei Angehörigen). Die Bearbeitung dauert häufig zwei bis drei Jahre.
Beim Doppelpass liegt der Unterschied im Heimatland: Italien erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft, du musst deine bisherige also nicht abgeben, sofern dein Heimatland das ebenfalls zulässt. Deutschland lässt seit dem Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz (Juni 2024) Mehrstaatigkeit generell zu. Die Schweiz erlaubt den Doppelpass seit 1992. Österreich ist dagegen streng: Wer freiwillig eine fremde Staatsbürgerschaft annimmt, verliert die österreichische automatisch, außer es wurde vorher eine Beibehaltungsbewilligung erteilt. Als Österreicher musst du das vorab klären.
Ehrlich eingeordnet: Als Deutscher oder Österreicher bist du bereits EU-Bürger und darfst ohnehin in Italien leben und in Rente gehen, der italienische Pass bringt praktisch wenig Zusatznutzen. Für Schweizer dagegen bedeutet die italienische und damit EU-Staatsbürgerschaft einen echten Zugewinn an Freizügigkeit in der gesamten Union.
Gesellschaft: Respekt vor dem Alter statt kalte Schulter
Italien ist eine ausgeprägt familienorientierte Gesellschaft mit hohem Respekt vor älteren Menschen. Mehrgenerationen-Familien, enge Nachbarschaften und eine gelebte Alltagskultur sorgen dafür, dass Senioren eingebunden bleiben. Gegenüber Ausländern herrscht überwiegend Herzlichkeit, besonders im Süden. Die Einschränkung ist praktischer Natur: Sprache und die berühmte Bürokratie können Distanz schaffen. Die Integration gelingt am besten mit etwas Italienisch und in Orten mit gewachsener deutschsprachiger Gemeinschaft.
Überwachungsstaat? Videoüberwachung im Alltag
Italien ist kein flächendeckender Überwachungsstaat. Die Dichte an Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist geringer als etwa im Vereinigten Königreich, im Alltag wirst du weit weniger von Kameras erfasst als in London. In Ballungsräumen und an neuralgischen Orten nimmt die Videoüberwachung zwar zu, für den normalen Ruheständler bleibt Italien aber ein vergleichsweise wenig überwachtes Land.
Sicherheit, Klima und Community
Italien gilt im Alltag als sicheres Land, wobei die Lage regional unterschiedlich ist und in Großstädten Taschendiebstahl verbreiteter ist als im Süden auf dem Land. Das Klima reicht vom heißen, mediterranen Süden bis zu den kühleren, alpin geprägten Regionen im Norden, du kannst also gezielt wählen. Größere deutschsprachige Communitys findest du in Südtirol (deutschsprachig geprägt), am Gardasee, in der Toskana sowie in Teilen Liguriens und an den südlichen Küsten. Dein deutscher, österreichischer oder schweizerischer Führerschein bleibt gültig.
Erste Schritte: Deine Checkliste
- Rentenbausteine analysieren: Wohin weist das DBA das Besteuerungsrecht? Für Deutsche ist die DRV-Rente entscheidend (bleibt in Deutschland), für Schweizer die 5-Prozent-Behandlung von AHV und BVG, für Österreicher die ASVG-Frage.
- 7 Prozent durchrechnen, nicht voraussetzen: Prüfe, welcher Teil deines Einkommens tatsächlich ins Regime fällt, und ob eine qualifizierende Südgemeinde für dich in Frage kommt.
- Codice Fiscale und Wohnsitzmeldung zuerst: ohne sie kein Konto, kein Mietvertrag, kein SSN-Zugang.
- Krankenversicherung strategisch wählen: S1, freiwillige SSN-Einschreibung oder internationale Absicherung.
- Testament mit Rechtswahl erstellen und die Erbschaftsteuer im Vergleich zum Heimatland rechnen.
- Pflege absichern: Pflegegeld-Export und italienische Optionen klären.
- Banking aufsetzen: zuerst lokales Konto, dann Konten außerhalb der EU und physische Edelmetalle.
- Regime-Antrag rechtzeitig in der Steuererklärung ausüben und den Pauschalbetrag bis 30. Juni zahlen.
- Individuelle Beratung vor dem endgültigen Schritt.
Häufige Fragen (FAQ)
Wird meine Rente in Italien wirklich nur mit 7 Prozent besteuert? Das hängt von Land und Rentenart ab. Deutsche private und betriebliche Renten können unter die 7 Prozent fallen, die deutsche gesetzliche Rente bleibt bei deutscher Staatsangehörigkeit in Deutschland. Schweizer AHV und BVG werden in Italien mit 5 Prozent belegt. Für die österreichische ASVG-Pension ist die Zuordnung individuell zu prüfen.
Warum profitiert meine deutsche gesetzliche Rente nicht? Weil Artikel 19 Absatz 4 des Abkommens Deutschland-Italien sie bei deutscher Staatsangehörigkeit dem Kassenstaat Deutschland zuweist. Der Bundesfinanzhof hat das 2022 bestätigt.
Wo genau muss ich wohnen, um die 7 Prozent zu bekommen? In einer Gemeinde mit weniger als 30.000 Einwohnern in Abruzzen, Molise, Kampanien, Apulien, Basilikata, Kalabrien, Sizilien oder Sardinien (oder in bestimmten erdbebengeschädigten Gemeinden Mittelitaliens). Rom, Mailand, Florenz und Neapel sind ausgeschlossen.
Wie lange gilt das Regime? Zehn aufeinanderfolgende Jahre, nicht verlängerbar. Danach gilt die reguläre Besteuerung.
Brauche ich den Codice Fiscale wirklich so dringend? Ja. Ohne die Steuernummer bekommst du kein Bankkonto, keinen Mietvertrag und keinen Versorgeranschluss. Sie ist der erste Schritt, gefolgt von der Wohnsitzmeldung.
Können Ausländer in Italien Immobilien kaufen? Ja. EU-Bürger und Schweizer kaufen frei, ohne Sondergenehmigung. Barrierefreies Wohnen ist möglich, am ehesten im Neubau.
Bekomme ich mein Pflegegeld in Italien? Ja. Deutsches Pflegegeld wird ins EU-Ausland weitergezahlt (ab Pflegegrad 2), Pflegesachleistungen laufen über das italienische System.
Gibt es in Italien eine Erbschaftsteuer? Ja, aber für Ehegatte und Kinder sehr niedrig: 4 Prozent über einem Freibetrag von 1 Million Euro pro Begünstigtem. Rechne das immer gegen die oft höhere deutsche oder die nicht vorhandene österreichische Erbschaftsteuer.
Kann ich italienischer Staatsbürger werden und meinen Pass behalten? Als EU-Bürger nach vier Jahren, sonst nach zehn, mit B1-Sprachprüfung. Italien erlaubt den Doppelpass. Deutschland und die Schweiz auch, Österreich nur mit vorheriger Beibehaltungsbewilligung.
Fazit
Italien ist steuerlich stärker, als viele denken, aber komplizierter als Griechenland. Das 7-Prozent-Regime ist attraktiv, auch für Anleger, weil die reguläre Kapitalertragsteuer mit 26 Prozent hoch ist. Entscheidend sind aber die oft übersehenen Hebel: die DBA-Zuordnung deiner Rente (die deutsche gesetzliche Rente bleibt in Deutschland, Schweizer AHV und BVG werden mit 5 Prozent belegt), die Ortsbindung an eine Südgemeinde, die richtige Reihenfolge vor Ort (Codice Fiscale und Wohnsitzmeldung zuerst), die Krankenversicherung, die Nachlassplanung mit Rechtswahl und Erbschaftsteuer-Vergleich und die Vermögensstruktur aus lokalem Konto, Banking außerhalb der EU und physischen Edelmetallen. Lass deine Situation vor dem Umzug durchrechnen.
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