Ein Umzug ins Ausland verändert etwas, das viele übersehen: nach welchem Recht du vererbt wirst. Seit der Europäischen Erbrechtsverordnung gilt nicht mehr deine Staatsangehörigkeit, sondern dein letzter gewöhnlicher Aufenthalt. Wer das nicht regelt, riskiert, dass fremdes Erbrecht auf seinen gesamten Nachlass angewendet wird, samt unerwarteter Pflichtteile und Steuern. Dieser Guide erklärt die Regeln, die entscheidende Rechtswahl und die steuerliche Seite, getrennt für Deutschland, Österreich und die Schweiz.

Warum der Nachlass im Ruhestand so wichtig ist

Die Nachlassplanung wird gern aufgeschoben, gerade bei einem Umzug, der ohnehin viel Organisation verlangt. Doch kaum ein Bereich birgt so stille und so teure Überraschungen. Verlegst du deinen Lebensmittelpunkt ins Ausland, kann ohne dein Zutun das dortige Erbrecht für deinen gesamten weltweiten Nachlass gelten. Das kann bedeuten, dass dein sorgfältig aufgesetztes Testament aus der Heimat plötzlich nicht mehr greift, dass Pflichtteile anders verteilt werden als gedacht, oder dass zwei Staaten Erbschaftsteuer erheben. Wer früh vorsorgt, schützt seine Angehörigen vor Streit, Verzögerung und unnötigen Kosten, und nimmt ihnen in einer ohnehin schweren Zeit eine große zusätzliche Last ab.

Wie das Erbrecht funktioniert: die EU-Erbrechtsverordnung

Für Sterbefälle seit dem 17. August 2015 regelt die EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung EU Nr. 650/2012), welches nationale Erbrecht bei einem Erbfall mit Auslandsbezug gilt. Sie gilt in fast allen EU-Staaten (Ausnahmen sind Dänemark und Irland).

Der Kern in einem Satz: Es gilt das Erbrecht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und zwar für den gesamten Nachlass, egal in welchem Land die einzelnen Vermögenswerte liegen (Grundsatz der Nachlasseinheit). Ein deutscher Rentner, der dauerhaft auf Mallorca lebt und dort verstirbt, wird also grundsätzlich nach spanischem Recht beerbt, einschließlich seines Vermögens in Deutschland. Das ist eine große Umkehr gegenüber der früheren Rechtslage, in der für Deutsche und Österreicher stets das Recht ihrer Staatsangehörigkeit galt, egal wo sie lebten.

Die Rechtswahl: dein wichtigstes Werkzeug

Genau hier setzt die Vorsorge an. Nach Artikel 22 der Verordnung kannst du in deinem Testament ausdrücklich bestimmen, dass das Recht des Staates deiner Staatsangehörigkeit auf deinen gesamten Nachlass angewendet wird. Ein Deutscher auf Mallorca kann so festlegen, dass weiterhin deutsches Erbrecht gilt, eine Österreicherin in Spanien, dass österreichisches Recht greift. Diese Rechtswahl muss ausdrücklich und formgültig in einer Verfügung von Todes wegen (meist einem Testament) erfolgen. Sie schafft Vorhersehbarkeit und ist oft der sicherste Weg, den Nachlass nach den eigenen Vorstellungen zu ordnen.

Das Europäische Nachlasszeugnis

Für die Abwicklung über Grenzen hinweg gibt es das Europäische Nachlasszeugnis, eine EU-weit anerkannte Urkunde, die den Erben in allen Mitgliedstaaten ihre Stellung nachweist, vergleichbar mit dem deutschen Erbschein. Es erleichtert den Zugriff auf Konten und Vermögen im Ausland erheblich.

Ein weiterer, oft übersehener Punkt: Auch die Form deines Testaments zählt. Was in einem Land als gültiges eigenhändiges Testament anerkannt wird, kann in einem anderen strengere Anforderungen erfüllen müssen. Bei einem Umzug lohnt es deshalb, nicht nur den Inhalt, sondern auch die formgültige Errichtung mit einer fachkundigen Person zu prüfen, damit dein letzter Wille am Ende auch wirksam ist.

Was der gewöhnliche Aufenthalt bedeutet

Weil alles am gewöhnlichen Aufenthalt hängt, lohnt ein genauer Blick. Die Verordnung definiert ihn nicht starr über Tage, sondern über eine Gesamtbeurteilung deiner Lebensumstände: wo der Schwerpunkt deiner familiären und sozialen Bindungen liegt, wie lange und wie regelmäßig du dich an einem Ort aufhältst, wo dein Lebensmittelpunkt ist. Ein längerer, zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten spricht in der Regel dafür. Schwierig wird es bei Menschen, die abwechselnd in mehreren Ländern leben, etwa den Winter im Süden und den Sommer in der Heimat. Dann ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt nicht immer eindeutig, was im Erbfall zu Streit und Unsicherheit führen kann. Genau deshalb ist die ausdrückliche Rechtswahl so wertvoll: Sie macht dich unabhängig von der oft strittigen Frage, wo dein Lebensmittelpunkt zuletzt lag, und schafft für deine Erben Klarheit, wo sonst ein Gutachterstreit drohen würde.

Der entscheidende Unterschied: Recht ist nicht gleich Steuer

Ein Punkt wird ständig verwechselt und ist doch zentral: Die EU-Erbrechtsverordnung regelt nur das anwendbare Erbrecht, also wer was erbt, nicht die Erbschaftsteuer. Die Besteuerung bleibt nationale Sache jedes Staates. Das kann dazu führen, dass für deinen Nachlass spanisches Erbrecht gilt, aber zugleich deutsche Erbschaftsteuer anfällt. Weil es zwischen vielen Ländern kein Erbschaftsteuerabkommen gibt, droht in ungünstigen Fällen eine Doppelbesteuerung. Recht und Steuer sind also getrennt zu planen.

Pflichtteil und Ehegattenerbrecht: die häufigen Überraschungen

Die größten Überraschungen lauern beim Pflichtteil und beim Ehegattenerbrecht, denn hier unterscheiden sich die Rechtsordnungen stark. Manche Länder kennen ein sehr starkes Pflichtteilsrecht, das Kindern zwingend einen festen Anteil sichert und die Freiheit des Erblassers begrenzt. Andere stellen den überlebenden Ehegatten anders als gewohnt. Wer aus der Heimat ein bestimmtes Ergebnis erwartet, etwa dass der Ehepartner zunächst alles erhält, kann unter fremdem Recht ein ganz anderes Ergebnis erleben. Hinzu kommt das eheliche Güterrecht, das mit dem Erbrecht verzahnt ist und ebenfalls je nach Land abweicht. Für Ehepaare lohnt es deshalb, Erb- und Güterrecht zusammen zu betrachten und, wo sinnvoll, durch Rechtswahl und Testament aufeinander abzustimmen. Wer das versäumt, riskiert, dass der überlebende Partner schlechter gestellt ist als geplant, oder dass Pflichtteilsansprüche die gewünschte Verteilung durchkreuzen.

Der 3-Länder-Blick auf die Steuer

Deutschland

Deutschland erhebt Erbschaftsteuer mit Freibeträgen, die vom Verwandtschaftsgrad abhängen (für Ehegatten und Kinder sind sie am höchsten). Wichtig für Auswanderer: Als deutscher Staatsangehöriger bleibst du auch nach dem Wegzug noch bis zu fünf Jahre unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig; erst danach entfällt diese erweiterte Bindung. Wer also kurz nach dem Umzug verstirbt oder verschenkt, wird steuerlich oft noch wie ein Inländer behandelt.

Österreich

Österreich hat die Erbschaft- und Schenkungssteuer bereits 2008 abgeschafft. Für österreichische Erbfälle fällt daher in der Regel keine Erbschaftsteuer an. Zu beachten sind aber andere Punkte, etwa die Grunderwerbsteuer beim Übergang von Immobilien und bestimmte Anzeigepflichten. Das macht Österreich erbschaftsteuerlich vergleichsweise attraktiv.

Schweiz

In der Schweiz ist die Erbschaftsteuer kantonal geregelt; einen einheitlichen Bundessatz gibt es nicht. In den meisten Kantonen sind Ehegatten und direkte Nachkommen ganz oder weitgehend befreit, während entferntere Erben je nach Kanton besteuert werden. Weil sich die Regeln von Kanton zu Kanton stark unterscheiden, lohnt hier immer die Prüfung des konkreten Falls. Als Nicht-EU-Staat ist die Schweiz zudem von der EU-Erbrechtsverordnung nur mittelbar betroffen.

Schenkungen zu Lebzeiten als Gestaltung

Ein bewährtes Mittel der Nachlassplanung ist die Schenkung zu Lebzeiten, mit der Vermögen frühzeitig und oft steuerschonend übertragen wird. Über die Jahre lassen sich so Freibeträge mehrfach nutzen. Bei einem Umzug ins Ausland sind aber zwei Dinge zu beachten. Erstens gilt in Deutschland die erwähnte Fünfjahresbindung: Als deutscher Staatsangehöriger bleibst du auch für Schenkungen noch bis zu fünf Jahre nach dem Wegzug an die deutsche Schenkungsteuer gebunden. Zweitens kann die Übertragung von Unternehmensanteilen eigene Folgen auslösen, Stichwort Wegzugsbesteuerung, wie im Guide Abmeldung beschrieben. Schenkungen sind also ein starkes Werkzeug, wollen aber im internationalen Kontext sorgfältig und mit dem richtigen Zeitpunkt geplant werden, damit sie den gewünschten Effekt erzielen und keine unerwarteten Steuern nach sich ziehen.

Wichtige Entscheidungen und typische Fehler

Der größte Fehler ist, nach dem Umzug keine Rechtswahl zu treffen. Ohne sie gilt automatisch das Erbrecht deines Aufenthaltslandes, das ganz andere Regeln zu Ehegattenerbe und Pflichtteil haben kann, als du erwartest.

Der zweite Fehler ist ein veraltetes Testament. Ein deutsches Berliner Testament etwa, bei dem sich Ehegatten gegenseitig einsetzen, ist in manchen Rechtsordnungen unbekannt oder unwirksam. Nach einem Umzug gehört jedes Testament überprüft und meist um eine Rechtswahlklausel ergänzt.

Der dritte Fehler ist, die Steuer zu vergessen. Weil Recht und Steuer getrennt laufen und Abkommen selten sind, kann es zur Doppelbesteuerung kommen. Das gehört vorab durchgerechnet.

Der vierte Fehler betrifft Auslandsimmobilien: Für sie können im Belegenheitsland eigene Regeln und Steuern gelten. Wer eine Immobilie im Ausland besitzt, sollte den Nachlass besonders sorgfältig planen, siehe Guide Immobilien.

So unterscheidet es sich je nach Zielland

Innerhalb der EU greift überall die Erbrechtsverordnung, doch das jeweils anwendbare nationale Recht ist sehr verschieden. In Frankreich etwa gibt es ein starkes Pflichtteilsrecht (réserve héréditaire), das Kindern einen festen Anteil sichert. In Spanien und Italien bestehen ebenfalls eigene Pflichtteilsregeln, die von den heimischen abweichen. In Portugal und Griechenland gelten wiederum andere Ordnungen. Zypern und Malta haben als englischsprachige Systeme teils eigene Traditionen. In all diesen Fällen ist die Rechtswahl zugunsten deines Heimatrechts das zentrale Instrument, um Klarheit zu schaffen. Außerhalb der EU, etwa in Panama oder Thailand, gilt die EU-Verordnung nicht unmittelbar, und es kommt auf das dortige Recht und mögliche Abkommen an. Die konkreten Regeln stehen auf den jeweiligen Länderseiten.

Verwandte Guides und Wissensbeiträge

Der Nachlass hängt eng mit anderen Themen zusammen. Der Guide Immobilien behandelt die erbrechtlich heikle Auslandsimmobilie, der Guide Finanzen die grenzüberschreitende Vermögensordnung und der Guide Abmeldung die Wegzugsfolgen, die auch für die Steuer eine Rolle spielen. Welches Land welche Erbregeln kennt, steht im Länderüberblick.

Checkliste: Nachlass im Ausland regeln

  • Kläre, wo dein letzter gewöhnlicher Aufenthalt liegen wird und welches Erbrecht dann gilt.
  • Triff eine Rechtswahl zugunsten deines Heimatrechts, wenn du dieses wünschst.
  • Überprüfe dein Testament nach dem Umzug und ergänze es um eine Rechtswahlklausel.
  • Denke an das Europäische Nachlasszeugnis für die grenzüberschreitende Abwicklung.
  • Prüfe die Erbschaftsteuer getrennt vom Erbrecht, samt Doppelbesteuerungsrisiko.
  • Beachte die Fünfjahresbindung an die deutsche Erbschaftsteuer nach dem Wegzug.
  • Plane Auslandsimmobilien besonders sorgfältig ein.
  • Lass die Gestaltung fachlich begleiten, denn internationale Erbfälle sind komplex.

Häufige Fragen (FAQ)

Nach welchem Recht werde ich vererbt, wenn ich im Ausland lebe? Grundsätzlich nach dem Recht deines letzten gewöhnlichen Aufenthalts, für deinen gesamten Nachlass. Willst du das Recht deiner Staatsangehörigkeit, musst du im Testament eine ausdrückliche Rechtswahl treffen.

Gilt mein deutsches oder österreichisches Testament im Ausland weiter? Nicht unbedingt. Manche Gestaltungen wie das Berliner Testament sind in anderen Rechtsordnungen unbekannt. Überprüfe dein Testament nach dem Umzug und ergänze es um eine Rechtswahlklausel.

Regelt die EU-Erbrechtsverordnung auch die Steuer? Nein. Sie bestimmt nur das anwendbare Erbrecht, nicht die Erbschaftsteuer. Die Besteuerung bleibt nationale Sache, und mangels Abkommen kann eine Doppelbesteuerung drohen.

Zahle ich in Österreich Erbschaftsteuer? In der Regel nicht, denn Österreich hat die Erbschaft- und Schenkungssteuer 2008 abgeschafft. Zu beachten sind aber andere Abgaben wie die Grunderwerbsteuer bei Immobilien.

Wie ist es in der Schweiz? Die Erbschaftsteuer ist dort kantonal geregelt. Ehegatten und direkte Nachkommen sind meist befreit, entferntere Erben werden je nach Kanton besteuert. Prüfe die Regeln des konkreten Kantons, in dem du oder deine Erben leben.

Was zählt als gewöhnlicher Aufenthalt? Nicht eine feste Tageszahl, sondern der Schwerpunkt deiner familiären und sozialen Bindungen, ermittelt über eine Gesamtbeurteilung deiner Lebensumstände. Bei einem Leben in mehreren Ländern kann er strittig sein, weshalb die Rechtswahl Klarheit schafft.

Kann ich durch Schenkungen zu Lebzeiten Steuern sparen? Oft ja, weil sich Freibeträge über die Jahre mehrfach nutzen lassen. Beachte aber die deutsche Fünfjahresbindung nach dem Wegzug und mögliche Folgen bei Unternehmensanteilen. Plane den Zeitpunkt sorgfältig.

Brauche ich zwingend einen Notar oder Anwalt? Bei internationalen Erbfällen dringend zu empfehlen. Die Zusammenspiele aus fremdem Erbrecht, Rechtswahl, Güterrecht und Steuer sind komplex, und ein Fehler im Testament lässt sich nach dem Tod nicht mehr korrigieren. Eine fachliche Gestaltung schützt deine Angehörigen.

Fazit

Der Umzug ins Ausland verschiebt lautlos, nach welchem Recht du vererbt wirst: Es zählt der letzte gewöhnliche Aufenthalt, nicht mehr die Staatsangehörigkeit. Dein wichtigstes Werkzeug ist die Rechtswahl im Testament. Denke Recht und Steuer getrennt, beachte die Fünfjahresbindung in Deutschland, die Steuerfreiheit in Österreich und die kantonale Lage in der Schweiz, und plane Auslandsimmobilien besonders sorgfältig. So schützt du deine Angehörigen vor bösen Überraschungen.

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Geprüft von Sebastian SauerbornStand 2026-07